Bauversicherung als unmittelbare Kosten des Umsatzerlöses



Das Olsztyner Verwaltungsgericht hat zuletzt entschieden, dass die Kosten einer Bauversicherung, die sich auf einen Jahre dauernden Bau bezieht, die Gesellschaft, welche die Versicherung abschloss, einmalig zu den Kosten der Umsatzerlöse hinzurechnen kann. Wie das Gericht ausführte, stellt eine solche Bauversicherung eine direkte Kostenbelastung einer Gesellschaft dar, da die Versicherung des Baus erforderlich war um einen Bauvertrag mit dem Auftraggeber überhaupt abschließen zu können. Würde es an einer solchen Bauversicherung fehlen, würde die Gesellschaft keine Umsatzerlöse erzielen können. Die Bauversicherung ist daher nach Ansicht des Gerichts unmittelbar mit der Erzielung der Umsatzerlöse verbunden.

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