Sexdienstleistungen und das Finanzamt



Ja, früher war das Leben einfacher. Zumindest für all diejenigen, die Geld für den Kauf einer Wohnung oder den Bau eines Hauses in Polen hatten, aber nicht nachweisen konnten, woher das Geld kam. Man machte es sich vor dem polnischen Finanzamt leicht und behauptete, man bot Sexdienstleistungen an und kam auf diese Weise zu dem Vermögen. Ein solches Einkommen ist in Polen steuerfrei. Nun aber macht sich das Finanzamt wohl die Mühe, diese Behauptungen zu überprüfen und verlangt die Vorlage von Beweisen. Und wie beweist man vor dem Finanzamt, dass man Sexdienstleistungen anbot? Nun, da wäre z.B. die Vorlage einer Kundenliste, damit das Finanzamt diese kontaktieren und die Angaben überprüfen kann. Oder man fragt den Steuersünder nach den Einzelheiten, was er oder sie so alles im Angebot habe. Laut Informationen der Steuerbeamten, geben spätestens dann die Steuersünder alles zu und zahlen die Steuer samt Zinsen nach.

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