Sexuelle Objekte oder die Frauen in der Werbung



Gemäß dem Gesetz aus dem Jahr 1992 über den Rundfunk und das Fernsehen, hat der polnische Landesrat für Rundfunk und Fernsehen darauf zu achten, dass keine benachteiligenden Inhalte ausgestrahlt werden. Dieses dort verankerte Diskriminierungsverbot untersagt, Menschen wegen bestimmter Merkmale – hier insbesondere des Geschlechts - ungleich zu behandeln, wenn dies zu einer Diskriminierung, also einer Benachteiligung oder Herabwürdigung einzelner führt. Aus diesem Grund wandte sich die Bürgerrechtsbeauftragte an den Landesrat für Rundfunk und Fernsehen mit der Bitte, darzulegen, was bereits unternommen wurde und was unternommen wird, um Frauen diskriminierende Inhalte, insbesondere in der Werbung, zu vermeiden. Die Beauftragte wies daraufhin, dass Frauen in der Werbung oftmals als sexuelle Objekte behandelt werden (etwa in der Werbung für Potenzmittel) und ihnen überwiegend eine stereotypische Rolle zugewiesen wird (etwa in der Werbung für Haushaltsgeräte) und ihr Bild ferner verzerrt dargestellt wird (etwa in der Werbung für Kosmetikartikel), sprich das Aussehen der Frauen in der Werbung weicht enorm von dem Aussehen der Frauen in der Realität, was diese wiederum psychisch belastet und einem gesellschaftlichen Druck aussetzt. Die Bürgerrechtsbeauftragte strebt daher an, dass der Rat dieser unerwünschten Benachteiligung wirksam entgegenwirkt.

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