Die biologische Gewissheit tritt hinter das Recht zurück oder die problematische DNA-Analyse



Streiten sich die Eltern (oder eben die Mutter mit dem angeblichen Vater) um die Vaterschaft, so könnte heutzutage relativ leicht eine biologische Gewissheit erlangt werden, ließe man allgemein eine DNA-Analyse in allen streitigen Fällen zu. Eine gesetzliche Pflicht, eine solche anzuordnen oder zuzulassen besteht jedoch heute nicht. Auch muss ein polnisches Gericht der Mutter nicht damit drohen, dass sie dann, wenn sie sich weigert, eine DNA-Analyse durchzuführen, mit negativen Folgen, etwa in der Form einer Vermutung zugunsten des klagenden Mannes, zu rechnen hat. Die Weigerung der Mutter könnte zwar die Vermutung rechtfertigen, dass der Mann, wie von ihm behauptet, nicht der Vater des Kindes ist, doch müsste er zugleich aufzeigen, warum die Vaterschaft eines anderen Mannes wahrscheinlicher ist als die seine. Von diesem Standpunkt geht zumindest das Oberste Gericht in einer aktuellen Entscheidung aus und eine Änderung entsprechender Vorschriften ist vorerst nicht in Sicht.

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