Kreuz im Plenarsaal rechtskonform


Rechtsexperten, denen ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben wurde, sind der Meinung, dass ein Kreuz im Plenarsaal weder gegen das Verfassungs- noch gegen das Europarecht verstößt und daher die Entfernung des Kreuzes – was einige Politiker fordern – nicht notwendig ist. Zwar sei der Staatscharakter weltanschauungsneutral und somit säkular gestaltet, doch spiegelt sich zugleich die Tradition und die aktuellen Begebenheiten  in dem Charakter wider. Ein Kreuz im Plenarsaal, so die Experten, kann demnach nicht als ein konfessionelles, durchaus jedoch als ein traditionelles Symbol bleiben. Die Weltanschauungsneutralität soll dank dieser Argumentation nicht tangiert werden.

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