Fährt demnächst in Polen jeder einen Geldtransporter?


Diese Frage scheint berechtigt zu sein, da jeder, der die zurzeit noch bestehende Gesetzeslücke nutzt, mit einer vollen Mehrwertsteuerrückerstattung rechnen kann, wenn er einen Firmenwagen als Geldtransporter registriert. Die erforderlichen Umbauarbeiten sind nach Ansicht der Experten nicht besonders groß, damit ein „normaler“ Wagen als Geldtransporter durchgeht. Vorausgesetzt werden u.a. ein besonderer Behälter für das Geld, sowie etwa GPS und eine Wegfahrsperre. Eine Panzerummantelung ist nicht erforderlich. Trotz Umbauarbeiten muss ein Zusammenhang zwischen der ausgeführten Tätigkeit und dem Charakter des Wagens bestehen, so ein Sprecher des Finanzministeriums. Bei ganz kleinen Unternehmen will das Ministerium genau prüfen, ob ein Geldtransporter wirklich erforderlich ist, um geringe Geldsummen zu transportieren. Aber auch dies könnte relativ leicht umgangen werden, mit der Behauptung, der Wagen wird angeschafft mit dem Gedanken, das Unternehmen in der Zukunft zu erweitern, in der Hoffnung, dass demnächst größere Beträge in die Kasse fließen.

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