Die Krakauer Staatsanwaltschaft beschÀftigt einen Hellseher


Die Krakauer Staatsanwaltschaft gab offiziell zu, dass sie einen Hellseher einsetzt, um einen Mord aufzuklĂ€ren, der vor 12 Jahren begangen wurde. Damals wurde eine zerstĂŒckelte Leiche einer jungen Frau gefunden. Nicht alle Leichenteile tauchten auf. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass sie die fehlenden Leichenteile zu dem Mörder fĂŒhren könnten und versucht daher diese zu finden. Ein Hellseher soll dabei behilflich sein. 
Das Zentrum fĂŒr das Aufsuchen von Vermissten beteuert, dass es keinen Fall kennt, wo ein Hellseher unmittelbar geholfen hĂ€tte, eine vermisste Person aufzuspĂŒren. Die Informationen der Hellseher sind fast immer sehr allgemein formuliert, stellen sich auch oft als falsch heraus. Auch die Polizei ist skeptisch. Sie untersuchte sogar im Jahr 2000 die Wirksamkeit der Hellseher. In den Jahren 1994-1999 waren bei 440 polizeilichen Untersuchungen Hellseher beteiligt. Davon konnten 432 Visionen nicht bestĂ€tigt werden, 8 lagen relativ nah an der Wirklichkeit und nur in 5 FĂ€llen bedeuteten sie wirklich etwas. Von diesen 440 FĂ€llen hatte die Polizei selbst lediglich 12 Mal sich selbst an einen Hellseher gewendet, alle anderen wurden auf Bitte der Familie des Vermissten hinzugezogen.
Ob in dem jetzigen Fall ein Hellseher helfen konnte, will die Krakauer Staatsanwaltschaft nicht sagen, angeblich um die Ermittlungen nicht zu beeinflussen.

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