Carrefour in Polen zur Zahlung von 500.000 PLN Strafe verpflichtet
Im Jahr 2007 hat das polnische Amt für den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz seine Zustimmung zur Übernahme der Gesellschaft Ahold durch das Unternehmen Carrefour erteilt, allerdings unter der Bedingung, dass Carrefour Rechte an 9 Verkaufsstätten abgibt. Dieser Anforderung kam Carrefour jedoch nicht vollständig nach und behielt Rechte an 2 Einheiten. Der Vorsitzende des Wettbewerbs- und Verbraucherschutzamtes hat daraufhin Carrefour zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von einer halben Million PLN verpflichtet. Diese Entscheidung bestätigte nun das Wettbewerbs- und Verbraucherschutzgericht.