Interessenkonflikte in der polnischen Verwaltung beseitigen


Derzeit wird in Polen an dem Entwurf eines Gesetzes gearbeitet, welches
langfristig die Interessenkonflikte unter Beamten beseitigen soll. Die Regelungen des Gesetzes über einige Methoden der Vermeidung von Interessenkonflikten sehen u.a. einen Verbot für den Abschluss zivilrechtlicher Verträge durch Beamte sowie eine Pflicht, die Kredithöhe und die Kreditbedingungen durch Beamte zu offenbaren, vor. Desweiteren soll das Verbot, bestimmte Posten zur selben Zeit zu bekleiden, nicht nur Richter, sondern auch eine große Beamtengruppe umfassen. Diese Beamtengruppe soll auch dazu verpflichtet werden, ihre Vermögensverhältnisse zu offenbaren. Ob diese Regelungen jemals in Kraft treten werden, bleibt vorerst ungewiss, zumal der Gesetzgebungsrat in Polen diesen Entwurf negativ bewertete.

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