Notarielles Testamentsregister


In 5 Tagen wird in Polen das notarielle Testamentsregister den Betrieb aufnehmen. Dadurch sollen Probleme mit dem Auffinden von Testamenten vermieden werden. In das Register kommen Angaben, dass ein Testament errichtet wurde und bei einer konkreten Kanzlei aufbewahrt wird. Solange der Erblasser lebt, wird es nicht möglich sein festzustellen, ob er tatsächlich ein Testament errichtet hat. Diese Informationen werden es bei Vorlage der Sterbeurkunde mitgeteilt. Das Register wird in elektronischer Form geführt, aber Zugang zum Register wird nur mittels eines Notars möglich sein. Auch nur die Notare können die Testamente registrieren lassen. Eine Registrierungspflicht besteht in Polen nicht. Notarielle Urkunden, die nicht registriert werden, bleiben wirksam. Es wird auch möglich sein, eigenhändige Testamente zu registrieren, sofern das Original bei einem Notar aufbewahrt wird. Die Registrierung ist kostenlos, kostenpflichtig werden jedoch die Informationen aus dem Register sein.

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