Kreuz aus Bierdosen


Die Warschauer Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren wegen Beleidigung religiöser Gefühle eingestellt, nachdem ihr ein Gutachten eines Religionswissenschaftlers vorgelegt wurde. Ein Strafantrag wurde letztes Jahr von etwa 50 Personen gestellt, nachdem – im Zusammenhang mit den Protesten vor dem Präsidentenpalast in Warschau, die mit der Flugkatastrophe bei Smolensk in Verbindung standen – öffentlich ein Kreuz aus Bierdosen präsentiert wurde. Das Strafverfahren wurde eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft, gestützt auf das Gutachten, keine strafbaren Handlungen feststellen konnte. Ähnlich erging es dem Verfahren, bei dem es um ein anderes Kreuz ging, an welches ein Plüschbär befestigt war.

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