Folterprävention in Polen


Auf der Internationalen Ombudsmann-Konferenz wurde zwar bemerkt, dass in der heutigen Welt die Folter kein Problem darstellen müsste, dennoch kommt diese weiterhin vor, insbesondere im Bereich des Strafvollzugs und im polizeilichen Bereich. Das Augenmerk richtete sich hier vor allem auf die Vollzugsanstalten, auch die in Polen, sowie Psychiatriekrankenhäuser und weitere geschlossene Behandlungseinrichtungen, in den Menschen aufgrund ihrer Behinderung gegen ihren Willen festgehalten und behandelt werden. Bei der Konferenz ging es weniger darum, auf Folter zu reagieren, sondern vielmehr darum, diese gar nicht erst zuzulassen, also um Präventionsmaßnahmen. Präventionsmechanismen gibt es in Polen seit dem Jahr 2008 und zuständig für deren Einsatz ist die Bürgerrechtsbeauftragte. Im Rahmen dieser Mechanismen wurden bisher über 80 Einrichtungen in Polen besucht. Bemängelt wurden vor allem die Überbelegung in den polnischen Strafvollzugsanstalten sowie die dortigen schlechten Lebensverhältnisse, hier vor allem ungenügende Beleuchtung, das Fehlen warmen Wassers oder ungenügende Luftzirkulation. Gezielter Einsatz solcher Maßnahmen könnte unter Umständen als Folter aufgefasst, daher sollen die Präventionsmechanismen hier Abhilfe schaffen.

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