Vorschule in Polen – neue Regeln


Am 1. September 2011 trat das Gesetz vom 19.03.2009 über die Änderung des Gesetzes über das Bildungssystem und die Änderung weiterer Gesetze. Ab dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes haben alle fünfjährigen Kinder in Polen die Pflicht, eine einjährige Schulvorbereitungsausbildung zu absolvieren. Diese werden in den Kindergärten sowie in den Vorschulen an den Grundschulen angeboten. Das bisherige Recht zur Teilnahme an der Schulvorbereitungsausbildung wurde somit zur Pflicht umgestaltet. In Polen wird derzeit daran gearbeitet, das Einschulungsalter von derzeit noch 7 auf 6 Jahre zu senken. Die letzte Änderung ist eine Begleitmaßnahme, welche die Erreichung des maßgeblichen Ziels ermöglichen soll. Der Umgestaltung des Bildungssystems bei den Kindern folgen heftige Diskussionen, da viele der Eltern die Einschulung mit 6 Jahren, gemessen nach dem bisherigen Muster, für zu verfrüht halten. 

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