Fehlerhaftes Recht in Polen


Die polnische Bürgerrechtsbeauftragte, Frau Professorin Lipowicz, weist in ihrem Schreiben auf die grobsten Fehler des polnischen Gesetzgebers hin. Dazu zählt insbesondere die Novellierung von Gesetzen, noch bevor diese in Kraft treten konnten (hier etwa das Wahlgesetz, welches während der sechsmonatigen Legisvakanz bereits vier Mal novelliert wurde), fehlende Stabilität des Rechts, das Verzichten auf eine Analyse der möglichen Folgen eines Rechtsaktes, das Fehlen von Verordnungen zu Gesetzen in den Fällen, in denen das Gesetz diese vorsieht, das Überschreiten des Umfangs einer Rechtskompetenz. All dies wirkt sich negativ auf die Interessen der Bürger aus, die schließlich Adressaten dieser Normen sind, so die Bürgerrechtsbeauftragte.

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