Abolition für Ausländer


Der polnische Präsident unterzeichnete das Gesetz über die Abolition für Ausländer. Er wies dabei darauf hin, dass Polen, als ein Land, das immer attraktiver für Ausländer wird, eine gezielte Einwanderungspolitik betreiben muss. Das Gesetz tritt Anfang des nächsten Jahres in Kraft. Die Abolition wird Ausländer umfassen, welche ohne Unterbrechung mindestens seit dem 20.12.2007 in Polen wohnen. Die Voraussetzungen wurden diesmal liberaler gestaltet als bei den ersten beiden solchen Abolitionen: zuvor mussten die Ausländer 10 Jahre in Polen wohnen, eine Arbeitsgenehmigung haben und nachweisen, dass ihnen ein Recht an der bewohnten Wohnung zustand. 

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