Das Besitzen von unerlaubten Dateien im Papierkorb ist strafbar


Der polnische Oberste Gerichtshof entschied vor wenigen Tagen, dass das Verschieben von unerlaubten Dateien in den Papierkorb ebenfalls ein Verbrechen darstellt. Diese Dateien können nämlich problemlos wiederhergestellt, vervielfacht und wieder verteilt werden. Der Oberste Gerichtshof befasste sich hier mit einem Fall, bei dem ein Mann Bilder mit Kindespornografie auf dem Rechner der Tochter seiner Partnerin aufbewahrte, verschieb diese jedoch in den Papierkorb. Der Verteidiger des Täters (dem Täter werden noch weitere Taten vorgeworfen, etwa Beischlaf mit einer Minderjährigen, der Tochter der Partnerin) versuchte das Strafmaß zu senken, in dem er auf das Löschen der Dateien hinwies und so auf den Willen zur Besserung schloss, das Gericht teilte jedoch in dieser Hinsicht seine Ansicht nicht.

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