Verzicht auf die polnische Steueridentifikationsnummer (NIP)


Vor 5 Tagen wurde das Gesetz vom 29.07.2011 über die Änderung des Gesetzes über die Grundsätze der Registrierung und Identifikation der Steuerschuldner und –zahler veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass bei bestimmten Personengruppen auf die Steueridentifikationsnummer (NIP) verzichtet wird. Es geht hier namentlich um natürliche Personen, welche keine wirtschaftliche Tätigkeit führen, keine Versicherungsbeiträge abführen und die nicht als Umsatzsteuerzahler registriert sind. Aus dem Gesetz folgt, dass der Verzicht ab dem 01.01.2012 wirksam wird. Die genannten Personen werden folglich ab Anfang des neuen Jahres lediglich die persönliche Identifikationsnummer (PESEL) verwenden. Damit entfällt für sie die Pflicht, Identifikations- und Aktualisierungsmeldungen einzureichen. Der Leiter des Finanzamtes wird von Amts wegen die Daten dieser Personen aktualisieren, nachdem ihm diese aus dem PESEL Register zugestellt werden.

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