Das Führen eines Fahrzeugs ohne Führerschein


Wird der Führerschein gestohlen oder verliert man diesen, so stellt sich die Frage, ob man in Polen trotzdem weiter Auto fahren darf. Derzeit ist das nicht erlaubt und daher werden Stimmen lauter, die eine Änderung in dieser Hinsicht anstreben. Kommt der Führerschein abhanden, so ist dieser Umstand bei der Behörde zu melden, welche den Führerschein ausgestellt hat; wurde er gestohlen, so ist zusätzlich die Polizei zu benachrichtigen. Bemüht man sich dann um die Ausstellung eines neuen Führerscheins, so beträgt die Wartezeit in Polen ca. 3 Wochen. Das Autofahren ist während dieser Zeit nicht erlaubt, da das Führen eines Fahrzeugs ohne Führerschein eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese Folge wird kritisiert, da der Fahrzeugführer schließlich zur Fahrzeugführung berechtigt ist und nur der Nachweis (Führerschein) abhanden gekommen ist. Zugleich existieren in Polen keine Vorschriften, welche die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Nachweises regeln würden. Aus diesem Grund wird nun verlangt, Vorschriften einzuführen, welche es dem Fahrzeugführer, dem der Führerschein abhanden gekommen ist, erlauben würden, einen vorläufigen Ersatzführerschein für die Dauer von 4 Wochen zu erhalten, um während dieser Zeit einen neuen Führerschein zu beantragen und trotzdem weiter Auto fahren zu dürfen.

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