Strafbare Anstiftung zur Abtreibung


Das Kreisgericht in Oppeln hat kürzlich einen 20-jährigen Mann zu 6 Monaten Haftstrafe verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, weil der Mann seine Freundin, die schwanger mit ihm wurde, zur Abtreibung überreden wollte. Die Freundin hatte eine Anzeige bei der Polizei erstattet, nachdem ihr Freund sie zur Abtreibung bewegen wollte. Er erwarb im Internet „die Pille danach“ und übergab sie der Freundin mit dem Hinweis, sie solle sie einnehmen. Die Freundin, die mit dem Mann 2 Jahre lang zusammen war, ging stattdessen zur Polizei. Der Mann gab die Tat zu, was sich auf den Strafmaß mildernd auswirkte. Er wurde außerdem zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 PLN verurteilt und wird während der Bewährungszeit von einem Kurator beaufsichtigt.

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