Steuerberater ersetzt den Anwalt nicht


Das polnische Oberste Verwaltungsgericht stellte kürzlich in seiner Entscheidung fest, dass ein Steuerberater keine Befugnis hat, eine Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit einer rechtskräftigen Entscheidung in einer Steuersache einzulegen. Das bedeutet, dass diese Befugnis lediglich den Anwälten zusteht. Den Vorschriften nach ist ein Steuerberater nur dann befugt, eine Beschwerde einzulegen, wenn es dabei um Steuerpflichten und Zollpflichten sowie um eine mit diesen Pflichten zusammenhängende Zwangsvollstreckung geht. Eine Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit einer rechtskräftigen Entscheidung gehört nicht dazu, so dass in diesem Bereich nur ein Anwalt handeln darf.

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