Die Anpassung einer Haftstrafe an das polnische Rechtssystem


Das Posener Gericht wird heute eine Haftstrafe, welche einem polnischen Staatsangehörigen vom englischen Gericht auferlegt wurde, an das polnische Rechtssystem anpassen. Der Pole wurde durch das englische Gericht zur zweimal lebenslänglichen Haftstrafe wegen brutaler Vergewaltigung verurteilt. Das polnische Gericht wird kein neues Verfahren durchzuführen, sondern festlegen, wie diese vom englischen Gericht auferlegte Strafe anzupassen sei. In Polen droht für das gleiche Verbrechen eine Haftstrafe von maximal 12 Jahren. Die Anpassung wurde erforderlich, nachdem in Polen im März dieses Jahres eine Änderung des polnischen Strafgesetzbuches in Kraft trat, welche u.a. die Änderung der Strafen zulässt, welche polnischen Staatsbürgern im Ausland aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (EuHB) auferlegt wurden. Sind diese Strafen höher als die in Polen vorgesehenen maximalen Strafen, so sind die im Ausland auferlegten Strafen in Polen durch eine Anpassung an das polnische Rechtssystem zu mildern.

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