Militärdienstverweigerer in Polen werden weiterhin bestraft


Zwar wurde in Polen der allgemeine Militärdienst abgeschafft, doch können weiterhin Militärdienstverweigerer bestraft werden. Das stellte gestern das Oberste Gericht in Polen in seiner Entscheidung fest. Trotz des Inkrafttretens des neuen Gesetzes über die allgemeine Verteidigungspflicht, wurden die Strafen für die Verweigerung des Militärdienstes nicht abgeschafft.

Im vorliegenden Fall ging es um einen Rekruten, der sich über 2 Jahre lang weigerte, vor die Wehrdienstkommission vorzutreten.  In der ersten Instanz wurde der Rekrut mit 3 Monaten Haft bestraft. Die zweite Instanz hob die Strafe wieder auf, mit der Begründung, dass mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die allgemeine Verteidigungspflicht eine Pflicht zur Absolvierung des Militärdienstes nicht mehr existiert. Gegen diese Argumentation sprach sich das Oberste Gericht aus, mit dem Hinweis, dass es zwar keine Pflicht zur Absolvierung des Militärdienstes mehr gibt, doch weiterhin eine Militärdienstpflicht besteht. Dieser Pflicht wird dadurch Rechnung getragen, dass die Rekruten vor der Wehrdienstkommission erscheinen müssen, damit diese die Militärdiensttauglichkeit bejahen oder verneinen kann.

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