Das polnische Landesgerichtsregister wird revolutioniert


Das polnische Landesgerichtsregister (KRS) wird ab dem 01.01.2012 Online-Registerauszüge ausstellen, welche den Auszügen in Papierform gleichwertig sein werden, die im Rechtsverkehr wie alle anderen verwendet werden können und deren Echtheit in Zweifelsfällen nachgeprüft werden kann. Diese Änderung des Gesetzes über das Landesgerichtsregister hat die untere Kammer des polnischen Parlaments am 13.05.2011 beschlossen. Das neue System soll einen allgemeinen und unmittelbaren Zugang zu den Informationen im Landesgerichtsregister sichern.

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