Nur Auserwählte vor dem polnischen Obersten Gerichtshof?


Der polnische Oberste Gerichtshof hat in seinem Bericht über seine Tätigkeit im Jahr 2010 postuliert, dass nicht alle Juristen vor ihm klagen dürfen. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Zahl der Klagen vor dem Obersten Gerichtshof vom Jahr zu Jahr steigt. Dennoch hat sich die Bearbeitungszeit nur unwesentlich verlängert. Auf ein Urteil in zivilrechtlichen Sachen wartet man durchschnittlich 10, in arbeitsrechtlichen 8 und in strafrechtlichen 6 Monate. Nach Ansicht des Gerichtshofes werden viele der Revisionsklagen viel zu weit gefasst, so dass sich die Revisionsgründe als zu unkonkret erweisen. Dadurch, so der Gerichtshof, werden Steuergelder verschwendet, da das Gros solcher Klagen gleich in der Anfangsetappe abgewiesen wird. Daher sollen nur auserwählte Prozessbevollmächtigte vor dem Obersten Gerichtshof klagen dürfen. Das kritisiert der Vorsitzende der polnischen Anwaltskammer und warnt vor einer geschlossenen „Juristen-Kaste“. Nicht klar ist, nach welchen Kriterien die auserwählten Juristen ihre Klageberechtigung erhalten sollten. Dies kann zu Missbräuchen führen, so der Vorsitzende.  

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