Das Fehlen einer Abfalldokumentation wird bestraft


Wie aus der kürzlich von der unteren Kammer des polnischen Parlaments beschlossenen Änderung des Gesetzes über die Abfälle folgt, hat der Besitzer von Abfällen, der seiner gesetzlichen Pflicht zur zahlmäßigen und qualitativen Dokumentation gemäß des Abfallkatalogs und der Liste schädlicher Abfalle nicht nachkommt, mit einer Geldstrafe zu rechnen. Mit dem Änderungsvorschlag wird sich jetzt die obere Parlamentskammer befassen.
  
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