Berücksichtigung ausländischer Strafurteile durch polnische Gerichte


Am 08.05.2011 trat das Gesetz vom 20.01.2011 über die Änderung des Strafgesetzbuches, des Strafverfahrensgesetzbuches sowie des Finanzstrafgesetzbuches in Kraft, welches die Anerkennung ausländischer Urteile im größeren Umfang vorsieht. Daraus folgt eine weitergehende Anwendung des gegenseitigen Vertrauensgrundsatzes innerhalb der EU-Staaten. Angeglichen werden die Folgen von Entscheidungen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten gefällt werden, mit den Folgen der Entscheidungen polnischer Gerichte. In den überwiegenden Fällen wird somit ein Strafurteil die gleichen Folgen in Polen haben, als wenn er von einem polnischen Gericht gefällt worden wäre. Von diesem Grundsatz sieht das Änderungsgesetz lediglich einige Ausnahmen vor, etwa dann, wenn das polnische Strafrecht für die begangene Tat keine Strafbarkeit vorsieht, die verhängte Strafe dem polnischen Gesetz unbekannt ist oder der Täter nach polnischem Recht straffrei wäre.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch