Neues Geologie- und Bergbaurecht beschlossen


Am 26.04.2011 hat das polnische Parlament das neue Geologie- und Bergbaurecht beschlossen. Dieses sieht Erleichterungen bei Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Bereich der Geologie und des Bergbaus vor, darunter die Aufhebung einer Konzessionspflicht bei Prospektion und Erkundung von Bodenschätzen vor. Die neuen Vorschriften sollen ferner der Bürokratie entgegenwirken, das Wirtschaften mit den eigenen Bodenschätzen erleichtern und den Zugang zu den Bergarbeiterberufen öffnen. So sieht das Gesetz etwa vor, dass ein Grundstückseigentümer konzessionsfrei, bis zu 10 Kubikmeter im Jahr, eigene Sand- und Kiesvorkommen, zum Eigenbedarf, nutzen darf. Das Gesetz sieht einen Katalog von Bodenschätzen vor, die eine große Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung haben, deren Eigentümer der Staat ist – alle anderen gehören dem jeweiligen Grundstückseigentümer.

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