Präzedenzfall um einen Turban geht in die Verlängerung


Das Gerichtsverfahren, in dem es um eine Klage eines praktizierenden Sikhs gegen den polnischen Grenzschutz geht, wird vom Warschauer Gericht bis auf weiteres vertagt. 
Der Präzedenzfall ereignete sich auf dem Warschauer Flughafen, wo während einer Sicherheitskontrolle in den Jahren 2009-2010 ein praktizierender Sikh mit britischer Staatsangehörigkeit aufgefordert wurde, seinen Turban abzulegen. Trotz seiner Erklärung, dass ihm dies aus religiösen Gründen nicht erlaubt sei und einer öffentlichen Beleidigung gleichsteht, war er gezwungen, in einem separaten Raum seine Kopfbedeckung abzunehmen.

Der Fall sorgt für große Aufmerksamkeit und die Entscheidung in dieser Sache wird mit Spannung erwartet.

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