Abschaffung einer Baugenehmigung in Polen wäre verfassungswidrig


Eine geplante Änderung des Baugesetzes sah unter anderem die Abschaffung einer Baugenehmigung vor. Das Verfassungstribunal stellte in seiner Entscheidung vom 20.04.2011 fest, dass die geplante Abschaffung einer Baugenehmigung als verfassungswidrig bewertet werden müsste. Sie wäre als Gefährdung des öffentlichen Interesses (als Vorhandensein einer angemessenen Raumordnung), des Umweltschutzes, des harmonischen Zusammenlebens und der privaten Interessen der Nachbarn. Durch die Abschaffung einer Baugenehmigung würde der Staat ferner auf rechtliche Instrumente der Beeinflussung von Investitionsprozessen und die Verantwortung für die Gestaltung der Raumordnung verzichten, so das Tribunal. Das Tribunal stellte fest, dass der öffentlich-rechtliche Schutz der Rechte der Eigentümer benachbarter Grundstücke, in der Phase vor dem Baubeginn, nicht durch zivilrechtliche Instrumente des Eigentumsschutzes ersetzt werden kann, da die zuletzt genannten nur ex post zum Einsatz kommen und daher vor einer Rechtsverletzung keinen Schutz bieten.

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