Ausschreibungssperre ohne Gerichtsentscheidung


Genau das sieht das kürzlich vom Präsidenten unterzeichnete Gesetz zur Novellierung des Gesetzes über die öffentlichen Ausschreibungen in Polen vor. Während der Arbeiten am Gesetz äußerten sich die Arbeitgeber wiederholt negativ über die geplanten Änderungen. Die Lösung, wonach eine Sperre der Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung auch ohne Gerichtsentscheidung möglich sein soll, ist nach Ansicht der Arbeitgeber nicht haltbar. Vor der Novelle kam eine solche Sperre nur aufgrund einer Gerichtsentscheidung in Betracht.

Die neue Regelung sieht insbesondere vor, dass ein Unternehmer von der Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung auch ohne Gerichtsentscheidung ausgeschlossen werden kann, wenn sich der Teilnehmende zuvor vertragswidrig verhielt.

Zuvor war die Sperre nur dann möglich, wenn das vertragswidrige Verhalten vom Gericht festgestellt wurde. Die Unternehmer befürchten nun, dass gestützt auf die neue Regelung die Sperren willkürlich gesetzt werden und auf diese Weise bestimmte Unternehmer benachteiligt werden.

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