Geringe Rauschgiftmenge bald straffrei in Polen?


Die untere Kammer des polnischen Parlaments entschied sich für eine Änderung des Gesetzes über die Bekämpfung der Drogenabhängigkeit, welche es in bestimmten Fällen ermöglichen soll, bei einer geringen Rauschgiftmenge von der Strafverfolgung abzusehen. Davon umfasst sollen all die Fälle sein, in denen es sich um eine Person handelt, die kein Drogendealer ist und nur eine geringe Rauschgiftmenge für den eigenen Gebrauch besitzt. Dem Beschluss der Änderungen ging eine heftige Diskussion voraus. 

Sollte die Änderung des Gesetzes tatsächlich in Kraft treten, wird der Rauschgiftbesitz nach wie vor strafbar sein. Die Gesetzesnovelle soll es aber dem Staatsanwalt erlauben, bei geringen Mengen, unter den genannten Voraussetzungen, von der Strafverfolgung abzusehen, noch vor dem Beschluss zur Einleitung des Strafverfahrens.
 
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