Gesetz über die Einschränkung verwaltungsrechtlicher Schranken beschlossen



Die untere Kammer des polnischen Parlaments hat am 25.03.11 das Gesetz über die Einschränkung verwaltungsrechtlicher Schranken für Bürger und Unternehmer beschlossen. Dieses Gesetz soll vor allem die Anzahl benötigter Nachweise und Genehmigungen reduzieren (so wird etwa in über 200 Fällen die derzeitige Nachweispflicht durch eine Erklärungspflicht ersetzt), die Vorlage von Unterlagen in Kopie ermöglichen (so können etwa Ausbildungsnachweise oder Arbeitszeugnisse nach Inkrafttreten des Gesetzes leidglich in Kopie vorgelegt werden) , den Zugang zu freien Berufen erweitern sowie Umwandlungen von Unternehmen erleichtern. Auch soll die Senkung der Eintragungskosten in das Gerichtsregister die Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit angenehmer gestalten: die Eintragungsgebühr soll von 1000 PLN auf 500 PLN gesenkt werden. Das Gesetz sieht Änderungen insgesamt von über 90 Rechtsakten vor.
Wird das Gesetz vom Präsidenten unterzeichnet, sollen die meisten Änderungen bereits ab dem 01.07.2011 in Kraft treten.

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