Das Fluchen wird mit bis zu 3.000 PLN bestraft



Das polnische Justizministerium hat einen Änderungsentwurf vorbereitet, der die Anhebung der Strafen für alle Ordnungswidrigkeiten vorsieht. Die Strafobergrenze soll von 5.000 PLN auf 10.000 PLN, die Untergrenze von 20 PLN auf 50 PLN angehoben werden.
Der Entwurf präzisiert die im Gesetz verwendeten Begriffe und ermöglicht dadurch konsequenteres Vorgehen bei Verfehlungen. So beträgt etwa die Geldstrafe für unanständige Bilder oder Schriften an öffentlichen Plätzen 3.000 PLN. Eine Strafe in gleicher Höhe wird auferlegt, wenn man seinen Hund auf einer Rasenfläche ausführt, welche als Erholungsplatz für Menschen dient. Für das öffentliche Fluchen sieht der Entwurf ebenfalls eine Geldstrafe bis zu 3.000 PLN vor. Freuen dürfte der Entwurf auch Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da er Strafen bei verdreckten Zügen, Bussen und Taxen vorsieht. Eine hohe Geldstrafe in Höhe von 3.000 PLN sieht der Entwurf ferner beim Betteln an öffentlichen Plätzen vor. Für Fahrzeugführer, die Ohne benötigte Papiere unterwegs sind – 500 PLN. Eine Strafe in gleicher Höhe soll es auch dann geben, wenn wir dort schwimmen gehen, wo es verboten ist.
Das neue Recht der Ordnungswidrigkeiten soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

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