Erleichterungen im Gesetz über die Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit geplant


Die untere Kammer des polnischen Parlaments (Sejm) wird sich noch diese Woche mit dem Änderungsentwurf des Gesetzes über die Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit beschäftigen. Dieses Gesetz regelt die Aufnahme, die Ausübung und die Beendigung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in der Republik Polen. Der Entwurf sieht u.a. vor, dass die wirtschaftliche Tätigkeit noch vor der Registrierung des Unternehmens aufgenommen werden darf. Praxisrelevant wird auch die Regelung sein, welche die Unterbrechung der Ausübung der Tätigkeit zulässt. Übt der Unternehmer nämlich die wirtschaftliche Tätigkeit in mehreren Formen aus, so muss er heutzutage alle unterbrechen, wenn er sich für die Unterbrechung nur einer der Formen entscheidet. Der Entwurf soll das dahin ändern, dass auch eine Unterbrechung nur einer der Formen möglich sein wird.

Geplant ist außerdem, dass ab dem 1. Juli dieses Jahres ein Unternehmen in Polen auf dem elektronischen Weg registriert werden kann (Grundsatz des „Null-Schalters“). Anfang 2012 soll es auch möglich sein, eine GmbH innerhalb von 24 Stunden ab Antragstellung zu registrieren.

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