Verwaltungsverträge als neue Kategorie von Verträgen in Polen


Derzeit wird an einem Gesetzesentwurf gearbeitet, in dem eine bisher in Polen unbekannte Kategorie von Verträgen vorgesehen ist. Es handelt sich um Verträge, die in dem Entwurf Verwaltungsverträge genannt sind, welche Vertragsabschlüsse zwischen Privatpersonen und Verwaltungsorganen ermöglichen sollen. Solche Verträge könnten im Bereich der öffentlichen Verwaltung in all den Fällen abgeschlossen werden, in denen eine hoheitliche Entscheidung möglich wäre.

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