Reifenkralle an Krankenwagen?


Grundsätzlich gelten Krankenwagen, die ohne Blaulicht und Martinshorn fahren, wie normale Verkehrsteilnehmer. Sind daher Reifenkrallen an Krankenwagen erlaubt, die vor privaten Häusern geparkt werden? Davon ging zumindest der Stadtschutz (eine Art des Ordnungsamtes) in Polen aus, als die Beamten Reifenkrallen an Krankenwagen anbrachten und Strafzetteln verteilten. Die Krankenwagen parkten von privaten Wohnungen der Sanitäter, welche jedoch im Dienst auf Abruf waren. Wäre eine Notfallmeldung eingegangen, wäre eine Fahrt unmöglich. Einer der Krankenwagenfahrer akzeptierte den Strafzettel nicht. Der Stadtschutz will nun gegen ihn gerichtlich vorgehen. Eine Gerichtsentscheidung ist daher abzuwarten. 

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