Eine Firmenpartyeinladung stellt kein Einkommen dar



In einer Entscheidung vom 03.03.11 stellte das Warschauer Verwaltungsgericht klar, dass die Beschäftigten, entgegen der Ansicht des polnischen Finanzamtes, keine Einkommenssteuer für die Teilnahme an einer vom Arbeitgeber organisierten Firmenveranstaltung abführen müssen. Das Finanzamt nahm an, dass eine Teilnahme an einer solchen Firmenveranstaltung außerhalb der Arbeitszeiten ein Einkommen im Sinne der polnischen steuerrechtlichen Vorschriften darstellt und daher eine Einkommenssteuer abzuführen sei. 

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