Erleichterungen für Ausländer in Polen geplant


Das polnische Innenministerium arbeitet derzeit an einer Gesetzesänderung, welche die Ausländer in Polen besserstellen soll. Der Entwurf sieht unter anderem ein um ein Jahr verlängertes Zeitaufenthaltsrecht (von derzeit 2 auf 3 Jahre) sowie zügigere Erteilung der Genehmigungen für den Aufenthalt in Polen vor.  Um dieses Ziel zu erreichen wurde die Frist für die Auskunftserteilung durch entsprechende Organe, ob die Einreise und Aufenthalt des Ausländers nicht der Staatssicherheit widerspricht, von 30 auf 15 Tage verkürzt. Das Innenministerium hat ferner neue Lösungen für ausländische Studierende in Polen vorgesehen. Ihr Zeitaufenthaltsrecht soll von derzeit einem Jahr auf künftig zwei verlängert werden.  Der Entwurf sieht außerdem die Erteilung nur einer Genehmigung vor, die sowohl für den Aufenthalt wie auch für die Arbeitsaufnahme in Polen gelten soll.
Über den Änderungsentwurf wird jetzt bis zum 14. März beraten.

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