Kann ein Arbeitnehmer die Erstattung der Reisekosten fordern, wenn er eine Geschäftsreise aus persönlichen Gründen verlängert?

Es gibt kein Gesetz in Polen, welches die Erstattung der Reisekosten regelt, wenn eine Geschäftsreise aus privaten Gründen vom Arbeitnehmer verlängert wird. Ein Teil der Experten läßt diese Möglichkeit aufgrund fehlender Rechtsvorschriften zu, weil sie nicht ausdrücklich verboten ist. In einem solchen Fall muss man die gesamte Zeit der Reise angeben und dann von dieser die für private Zwecke aufgewendete Zeit abziehen. So können die zu erstattenden Reisekosten bestimmt und ausgezahlt werden. Der andere Teil der Experten hält dagegen die Erstattung der Reisekosten im Allgemeinen bei Verlängerung einer der Geschäftsreise  aus persönlichen Gründen für nicht zulässig.

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