Wann muss ein Weblog als Presse registriert werden?     


Laut dem Amtsgericht in Radom ist ein Weblog weder eine Tagesschau noch eine Zeitschrift. Weil es keine legale Definition der Tagesschau und Zeitschrift gibt, muss man auf das Ziel des konkreten Weblogs abstellen. Dieses Ziel muss auch objektiv erkennbar sein. Dabei sind auch die Eigenschaften der Publikationen sowie alle Begleiumstände zu berücksichtigen. Eine Registrierungspflicht könnte bei Bejahung als Einschränkung der Freiheit auf Meinungsäußerung gewertet werden und darf aus diesem Grund auch nicht generell gefordert werden. 

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