Die A1 Bescheinigung wird einfacher zu beantragen sein



Die A1 Bescheinigung bestätigt, dass das polnisches Recht auf eine Person anwendbar ist, die zur Arbeit ins Ausland delegiert wurde.  A1 Bescheinigungen verleiht die Sozialversicherungsanstalt auf Antrag von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern. Bislang war die Beantragung sehr bürokratisch.    Die Sozialversicherungsanstalt hat nun ein Onlineprogramm veröffentlicht, mit dem man die A1 Bescheinigung einfacher beantragen kann. Zusätzlich werden in allen Filialen Berater zu Verfügung gestellt. Die Berater sollen die Antragsteller bei der Antragsvorbereitung unterstützen.   

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