Daten bei Facebook erben


Um digitale Daten (z. B. Zugang zum Facebook Konto) zu erben, muss man deren Vermögenscharakter beweisen. Die Vorschriften in Polen regeln nicht, wie man digitale Daten erben kann. Gemäß polnischen Vorschriften gehören zur Erbsache nur die Rechte und Pflichten, die einen Vermögenscharakter haben. Daraus folgt, dass man auch etwa im Falle von Daten bei Facebook beweisen müsste, dass diese einen Vermögenscharakter haben. Vielen Juristen ist das ein Dorn im Auge. Sie fordern, dass das Vererben digitaler Daten im polnischen Erbrecht gesondert reguliert werden sollte.   

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