Börslicher und außerbörslicher Markt


Die polnische Regierung will das Gesetz über die Änderung des Gesetzes über den Verkehr der Finanzinstrumente und mancher anderen Gesetzen novellieren. Die Aufteilung in einen Börsen- und außerbörslichen Markt soll abgeschafft und gleichzeitig durch einen regulierbaren Markt ersetzt werden. Die Genehmigung, einen regulierbaren Markt zu führen, wird anstelle vom Entwicklungsminister und vom Finanzminister dann von einer Kommission für Finanzaufsicht vergeben.


Das Gesetz wird am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

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