Das Justizministerium will die Altersgrenze bei Sexualverbrechen gegen Minderjährige erhöhen   


Das Justizministerium will die Altersgrenze, bis zu der ein Sexualverbrechen als Sexualverbrechen gegen Minderjährige gewertet wird, von 15 auf 16 Jahre erhöhen. Außerdem hat der Menschenrechtsbeauftragte angemerkt, dass die Verjährungsfrist in einem solchen Fall zu kurz ist und auch verlängert werden sollte. Alle Vorschläge wurden während der zweitägigen Konferenz „Hilfe für Kinder – die Opfer des Verbrechens“ in Warschau (24.-25.Oktober 2016) bekannt gegeben.    

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