Gesetz über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten


Neue Regelungen über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten sind aufgrund einer EU Richtlinie (Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten)) eingeführt worden.   


Das Hauptziel des Gesetzes ist eine billige und effektive Möglichkeit, einen Streit zwischen Unternehmen und Verbrauchern zu schlichten. Dafür werden viele bisherige Organisationen, wie zum Beispiel das Schiedsgericht an der Handelskammer, sowie der Finanzbeauftragter neu organisiert. Es sollen auch neue entsprechende Stellen ins Leben gerufen werden, wie zum Beispiel der Fahrgastbeauftragte für Bahnverkehre. Er wird sich kostenlos um die Streitigkeiten zwischen Verbrauchen und Bahnunternehmen kümmern. Das Verfahren wird für Unternehmen freiwillig sein. Wenn ein Unternehmen von den neuen Regelungen nicht Gebrauch machen möchte, muss es dies dem Verbraucher schriftlich oder in einer anderen zugelassenen Form mitteilen. Tut es dies nicht, wird das als Zustimmung gewertet. Unternehmen müssen die Verbraucher rechtzeitig informieren, welche Organisation für die Streitigkeit zuständig ist.    


Das alles soll zu einer ODR (Online Dispute Resolution) führen. ODR wird den Verbrauchern aus der ganzen EU ermöglichen, Streitigkeiten mit den Unternehmen per Internet zu lösen.   

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