Nationales System für Kreditkarten


Die untere Kammer des polnischen Parlaments (Sejm) hat am 21. Oktober 2016 das Gesetz über Zahlungsdienste novelliert. Das novellierte Gesetz passt die polnischen Zahlungsdienstregelungen an europäische Vorschriften an. Gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge    werden Kunden die Möglichkeit bekommen, mit einer Kreditkarte mehrere Zahlungsdienste zu nutzen.    


Laut der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen werden auch die einzelnen Zahlungsdienste verglichen, sodass man das beste Angebot schnell finden kann.


Das vom Sejm novellierte Gesetz muss noch vom Senat bearbeitet und bestätigt werden.

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