Änderung  der Verjährungsfrist von Rückerstattungen bei zu Unrecht gezahlten Beiträgen



Die untere Kammer des polnischen Parlaments (Sejm) hat das Gesetz über die Sozialversicherung novelliert. Laut der Änderung kann eine Verwaltungsentscheidung über eine Rückerstattung bei zu Unrecht gezahlten Beiträgen nicht später als 5 Jahre nach dem letzten Tag der Auszahlung der Beiträge getroffen werden. Das bedeutet, dass die Verjährungsfrist von 10 auf 5  Jahre gekürzt geworden ist.

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