Arbeiten im Finanzministerium zur Anpassung des Einkommenssteuerfreibetrages dauern an



Die Arbeiten zur Anpassung des Einkommenssteuerfreibetrages sind eine Folge des Urteils des Verfassungsgerichts (AZ: K21/14) vom 28. Oktober 2015. Das Verfassungsgericht entschied, dass eine Vorschrift aus dem Gesetz über die Einkommensteuer verfassungswidrig ist. Diese Vorschrift beinhaltet keinen Mechanismus zur Anpassung des Steuerfreibetrags. Solch ein Mechanismus sei aber notwendig, zum Beispiel um das Existenzminimum zu garantieren. Das Verfassungsgericht entschied daher, dass die bestehende Vorschrift zum 30. November 2016 aufgehoben wird.   
 
Für das Jahr 2017  wird laut dem Finanzministerium aber der bisher geltende Freibetrag angewendet. Das Verfassungsurteil soll erst im Jahre 2018 umgesetzt werden.

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