Die Einziehung des Führerscheins in bestimmten Fällen verfassungswidrig   



Laut dem polnischen Verfassungsgericht ist der Einzug des Führerscheins durch die Polizei oder den Landrat (polnisch: starosta) in bestimmten Fällen verfassungswidrig, auch wenn man die Geschwindigkeit innerorts mit mindestens 50 km/h überschreitet. Die bestehenden Regelungen erlauben es nämlich nicht zu überprüfen, ob es sich um einen Notstand handelt. Das heißt, dass man „die direkte Gefahr des Lebens und der Gesundheit der Insassen“ derzeit nicht berücksichtigen kann. Das Verfassungsgericht hat als Beispiel eine Situation angeführt, in der ein Mann seine Frau, welche kurz vor der Entbindung war, zum Krankenhaus gefahren hat. Der Notstand soll laut dem Verfassungsgericht jedoch nur in sehr speziellen Fällen angewendet werden dürfen.

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