Neue Regeln bei Entsendung von Arbeitern



Das Gesetz über die Entsendung von Arbeitern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen trat am 18. Juni 2016 in Kraft. Manche Vorschriften gelten für die Arbeitgeber jedoch erst ab dem 18. September 2016.  Das Gesetz ist Folge einer EU Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (96/71/EG).  Das Gesetz konkretisiert die Regeln entsendeter Arbeiter und legt EU-einheitliche Regelungen fest, welche auf EU-Ebene die gemeinsame Interpretation der Vorschriften erleichtern und Missbrauch geltender Vorschriften verhindern sollen. Laut dem Gesetz müssen ausländische Unternehmen unter anderem die Entsendeten registrieren und den Arbeitern den national geltenden Mindestlohn zahlen. Arbeitgeber, welche die Vorschriften nicht beachten, können mit einer Strafe in Höhe von 1.000 PLN bis 30.000 PLN bestraft werden.

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